FACHGEBIETE
Professionelle Vertretung
INSOLVENZVERWALTUNG
Nachweisbare Erfolge
Den Schwerpunkt der Kanzlei bildet die Insolvenzverwaltung, dabei gleichermaßen Unternehmensinsolvenzen, Verbraucherinsolvenzen und Nachlassinsolvenzverfahren.
Kommt es zur Schieflage eines Unternehmens ist Krisenerfahrung von überragender Bedeutung, um einerseits dem obersten Ziel der Insolvenzordnung - der möglichst optimalen Gläubigerbefriedigung - aber auch eine strategische Neuausrichtung im Rahmen einer übertragenden Sanierung zu ermöglichen. Besondere Bedeutung kommt hier den kommunikativen Fähigkeiten gegenüber den Beteiligten an einem Insolvenzverfahren zu: Insolvenzgericht, Gläubigerausschuss, Betriebsrat, Geschäftsführer, Gesellschafter, Investor.
Als verfahrensleitender Sachbearbeiter in einer der renommiertesten Insolvenzverwalterkanzleien Deutschlands konnte der Kanzleiinhaber zahlreiche Erfahrungen mit den verschiedenen „Stakeholdern“ in einem Insolvenzverfahren sammeln und zum Ausgleich von deren Interessen beitragen. Die Expertise erstreckt sich dabei auf die verschiedensten Branchen: Krankenhäuser, Automotive, Photovoltaik, Software, Handel, Spedition, Apotheken, Ärzte etc.
"Die Insolvenz ist nicht das Ende von etwas Schlechtem, sondern der Anfang von etwas Gutem."
SANIERUNGS- UND RESTRUKTURIERUNGSBERATUNG
Vorteil durch Erfahrung
Sanierungs- und Restrukturierungserfahrung kann auch notwendig werden, wenn der Geschäftsführer durch die Insolvenz begleitet werden möchte.
Auf Grund zahlreicher begleiteter Unternehmensinsolvenzen (inkl. Eigenverwaltung) verfügt die Kanzlei Burkert über ein äußerst großes und starkes Netzwerk an Fachleuten mit Restrukturierungserfahrung aus den verschiedensten für die möglichst professionelle Durchführung einer Restrukturierung bzw. Sanierung notwendigen Disziplinen wie Arbeitsrecht, Buchhaltung, Steuerberatung, Insolvenzgeldvorfinanzierung etc.
Wir werden versuchen, die Situation aus einer insolvenzrechtlichen Perspektive zu bewerten und daraus Handlungsalternativen abzuleiten und den gangbarsten Weg zu beschreiten.
NACHLASSVERWALTUNG
Rechtliche Vertretung mit Respekt
Sie sind Erbe eines Nachlasses, von dem Sie nicht wissen, ob er unter Umständen materiell insolvent ist oder der – weil unternehmenstragend – besonders kompliziert ist und Sie deshalb überfordert? In solchen Fällen denkt man (auch nach entsprechender erbrechtlicher Beratung) unmittelbar an das allseits bekannte Institut der Erbausschlagung. Recht häufig ist das nicht der ideale Weg. Das deutsche Erbrecht hält mit der Nachlassverwaltung ein Instrument bereit, welches – genauso wie die Erbausschlagung – zu einer Trennung der Vermögensmassen (nämlich der des Erblassers von der des Erben) führt, dabei aber deutlich effizienter und günstiger ist.
Sind Sie Erbe eines problematischen Nachlasses? Sprechen Sie uns an.